Honorar

Bevor wir für Sie tätig werden, besprechen wir mit Ihnen selbstverständlich die zu erwartenden Kosten für unsere Tätigkeit.

Gerne können Sie uns jederzeit unverbindlich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Wenn Sie uns Ihr Anliegen schildern, nennen wir Ihnen gerne die Kosten für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Erstberatung.

Im Zivilrecht berechnen wir unser Honorar grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Gesonderte Honorarvereinbarungen, die über das gesetzliche Honorar des RVG hinausgehen, werden von uns in allen Bereichen des Zivilrechts trotz unserer Spezialisierung in aller Regel nicht gefordert. Dies bietet für Sie unter anderem den Vorteil, dass unser Honorar von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird. In Fällen, in denen eine vom RVG abweichende Honorarvereinbarung interessengerechter erscheint, bieten wir auch gerne an, unsere Tätigkeit mit einem Pauschal- oder Stundenhonorar abzurechnen.

Im Strafrecht vereinbaren wir unser Honorar üblicherweise in einer individuellen Vergütungsvereinbarung mit Ihnen. In der Regel richtet sich unser Honorar hier nach den von uns geleisteten Arbeitsstunden. In geeigneten Fällen bietet sich auch eine pauschale Vergütung für unsere außergerichtliche Tätigkeit sowie eine Pauschale pro Verhandlungstag an.